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[1] Ohne Ortsangabe, (1224.)
Band III., Nr. 671, Seite 148
Graf Albert von Calw verordnet, dass von Gütern in Walheim, aus denen er während seiner Fahrt nach Jerusalem eines Talentes Wert jährlicher Einkünfte an das Grab des Herrn geschenkt, kein Vogt oder Schultheiß etwas erhebe.