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[1] Weingarten, 1224. Mai 9.
Band III., Nr. 677, Seite 155
König Heinrich (VII.) verkündet dem Schultheißen und den Bürgern von Überlingen und Ravensburg, dass er die Häuser und Besitzungen, die das Kloster Weißenau derzeit in ihren Städten und Vorstädten innehabe, von Steuern und allen andern Auflagen befreit habe.