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[1] Horb, 1278. Mai 2.
Band III., Nr. 742, Seite 228-229
Berthold, genannt Ungericht, von Sulz, überlässt alle seine von dem Kloster Stein oder sonst her zu Lehen gehenden Zehntrechte zu Rexingen, gegen eine genannte jährliche Fruchtgülte, an die Brüder des Hauses zum hl. Johannes in letzterem Orte.