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[1] Brindisi, 1228. Juni.
Band III., Nr. 744, Seite 230-231
Kaiser Friedrich II. nimmt die zum heiligen Grabe gehörige Kirche in Denkendorf mit allen ihren Rechten, Freiheiten und Besitzungen im ganzen Reiche, in seinen und des Reiches unmittelbaren und unveräußerlichen Schutz.