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[1] Ohne Ortsangabe, 1232.
Band III., Nr. 806, Seite 301-302
Propst Konrad von Adelberg bezeugt, dass er dem Ritter Heinrich von Wildenau, gegen Verzicht auf seine Ansprüche an das Gut Fulhisbach, vier Pfund Heller im Vergleichswege bewilligt habe.