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[1] Ohne Ortsangabe, 1236.
Band III., Nr. 872, Seite 369-370
Abt Siegfried von Maulbronn verkündet seine Übereinkunft mit den Bauern von Ötisheim über die ihnen verliehenen Güter, insbesondere über die Benützung von Wald, Wasser und Weide und ihre Abgaben daraus.