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[1] Wimpfen, 1240. Juli.
Band III., Nr. 948, Seite 452
Der Vogt Konrad von Wimpfen, genannt Mönch, verbietet in Kraft des vor ihm ergangenen gerichtlichen Spruches von Reiches wegen, den Abt und dessen Konvent in Maulbronn in Ausübung ihrer vogteilichen Almandgerechtsame in Ötisheim zu hindern.