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[1] Biberach, 1240. August.
Band III., Nr. 951, Seite 455-456
Der erwählte römische König Konrad (IV.) nimmt das Kloster Schussenried mit allen seinen Besitzungen, darunter besonders genannten, in seinen und des Reiches unmittelbaren Schutz und erteilt demselben weitere ausgedehnte Begünstigungen.