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[1] Pfullendorf, Ohne Zeitangabe (um 1241).
Band IV., Nr. 960, Seite 5-6
Urkunde darüber, dass Ritter Konrads von Schmaleneck Tochter Engelburg das von ihrem Vater, dessen Gattin Irmingard, und dessen Söhnen und Töchtern dem Kloster Weißenau hingegebene Eigentumsrecht an Torkenweiler gleichfalls den Brüdern dieses Klosters überträgt.