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[1] Überlingen, 1241. Oktober.
Band IV., Nr. 987, Seite 37-38
Der erwählte römische König Konrad (IV.) bestätigt den wörtlich eingerückten Vertrag zwischen dem Abt Eberhard in Salem und dessen Konvent einerseits, und dem Notar Konrad von Ulm und dessen Bruder Heinrich, Bürger allda, andererseits über das Haus des verstorbenen Notars Markwart daselbst.