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[1] Worms, 817.
Band I., Nr. 78, Seite 87-89
Kaiser Ludwig (der Fromme) nimmt das von ihm gestiftete Kloster Murrhardt feierlich in seinen Schutz, gestattet, dass dasselbe seine Äbte und Vögte frei soll wählen und letztere nach Umständen absetzen können, und untersagt zugleich jede Beeinträchtigung der dem Kloster verliehenen Rechte bei schwerer Geldbusse.