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[1] Ohne Ortsangabe, 1246.
Band IV., Nr. 1064, Seite 122
Der Ritter und königliche Hofkämmerer Heinrich von Bienburg überträgt dem Kloster Weingarten für den Fall, dass er von dem dermaligen Heereszuge nicht lebend zurückkommen würde, all sein Eigentum und Gut in Habechesmos (Haggenmoos).