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[1] Konstanz, 1246. Mai 14.
Band IV., Nr. 1072, Seite 133-134
Bischof Eberhard von Konstanz bestätigt einen Tauschvertrag, kraft dessen der Pleban Konrad von Nellingen den 1. März 1246 dem Kloster Weiler (Weil) gewisse Güter und Zehnten in Weiler usw. gegen genannte Besitzungen und Bezüge eingeräumt, sowie die Rechte seines Kaplans im Kloster festgesetzt hatte.