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[1] Lyon, 1250. Dezember 3.
Band IV., Nr. N168, Seite 469-470
Papst Innozenz IV. beauftragt den Propst der h. Dreifaltigkeitskirche zu Speyer mit dem Vollzug des eben genannten Entscheids des Kardinaldiakons Richard von St. Angelo betreffend die Wiedereinsetzung des Klosters Odenheim in den Besitz der Kirche zu (Groß-)Gartach und die Verurteilung des Albert von Hohenstein zum Schadensersatz.