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[1] Ohne Ortsangabe, 1251.
Band IV., Nr. 1175, Seite 243-244
Die Äbtissin von Buchau urkundet, dass der Ritter Steinmar von Sießen mit seinen Söhnen Wolfram, Steinmar und Friederich das Eigentum des Bodens, welchen die Schwestern von Saulgau bewohnen, um seines Seelenheiles willen deren Konvente übergeben hat.