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[1] Lyon, 1251. April 5.
Band IV., Nr. 1198, Seite 266-267
Papst Innozenz IV. gebietet dem Erzbischof und sämtlichen Kirchenoberen der Erzdiözese Mainz, das Augustiner-Nonnenkloster zu Gmünd gegen die willkürlichen und gewalttätigen Eingriffe in dessen Rechte und Gerechtsame durch Verhängung von Kirchenstrafen zu schützen.