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[1] Konstanz, 1251. Juli 1.
Band IV., Nr. 1204, Seite 271-274
Bischof Eberhard von Konstanz verkauft seine Burg und Besitzungen in Wittlingen mit dem Berg und den Zugehörungen, welche gemeiniglich Leibgedinge benannt werden, dem Grafen Ulrich von Württemberg unter näher aufgeführten Bedingungen zu erblichen Lehen.