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[1] Ohne Ortsangabe, 1254. März 1.
Band V., Nr. 1288, Seite 52-54
Abt Gottfried und Konvent von Maulbronn beurkunden, dass Ritter Heinrich Binezherre, welcher dem Kloster früher einen Hof in Zaisenhausen für seine Lebenszeit zinspflichtig gemacht hatte, nunmehr zwei Höfe und zwar bleibend für den Fall seines Todes pflichtig gemacht habe und dass er dafür aller guten Werke des Klosters im Leben wie im Tode teilhaftig geworden sei.