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[1] Worms, 1255. Februar 2.
Band V., Nr. 1325, Seite 92
Der römische König Wilhelm nimmt das Kloster Maulbronn mit allen dessen Gütern in seinen und des Reichs Schutz, verbietet dasselbe irgendwie zu schädigen und verspricht sämtliche dem Reich zuständige Vogteien über Güter des Klosters ohne dessen Bitte nicht zu veräußern.