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[1] Anagni, 1255. Juli 19.
Band V., Nr. 1349, Seite 114-116
Papst Alexander IV. nimmt das Hospital in Ulm mit allen, teilweise namentlich aufgezählten Besitzungen desselben in seinen Schutz, bestätigt die daselbst eingeführte Regel des Hl. Augustin und fügt weitere Verordnungen über die Rechte und die Verwaltung des Hospitals hinzu.