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[1] Anagni, 1256. Juni 13.
Band V., Nr. 1395, Seite 159
Papst Alexander IV. erlaubt dem Kloster Maulbronn von durch Wucher, Raub und sonst unrechtmäßig erworbenem Gut, dessen rechtmäßige Eigentümer nicht mehr zu ermitteln, sowie von zu frommen Zwecken im allgemeinen hinterlassenen Legaten und von Gelübden bis zur Summe von 200 Mark Silbers an sich zu bringen.