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[1] Köln, 1257. Juni 16.
Band V., Nr. 1447, Seite 212-213
Der römische König Richard nimmt das Kloster Maulbronn mit allen seinen Leuten, Gütern und Besitzungen in seinen Schutz, bestätigt die von seinen kaiserlichen und königlichen Vorfahren demselben erteilten Rechtsbegünstigungen und verspricht, von den Vogteien über seine Güter ohne des Abts und Konvents Einwilligung keine zu veräußern.