Trefferliste (1 Datensatz)
[1] Ohne Ortsangabe, Ohne Zeitangabe. (Um 1259).
Band V., Nr. 1513, Seite 281-282
Werner von Nöttingen beurkundet, dass Abt und Konvent von Herrenalb auf seine Bitte ihre Güter in Nöttingen ihm und seinen beiden Töchtern aus zweiter Ehe gegen einen jährlichen Zins und gegen das Sterbfallsrecht, sowie gegen weiter ausgedrückte Bedingungen ausschliesslich verliehen haben.