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[1] Anagni, 1259. Juni 13.
Band V., Nr. 1542, Seite 306
Papst Alexander IV. erlaubt dem Kloster Herrenalb, Güter, welche den Freien unter seinen Brüdern, wenn dieselben weltlich geblieben wären, zugefallen sein würden, Lehen ausgenommen, einzufordern, anzunehmen und zu behalten.