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[1] Ohne Ortsangabe, 1260. März.
Band V., Nr. 1577, Seite 336-337
Irmengard von Reichenberg erlässt den Brüdern des Deutschen Hauses in Mergentheim die ihr und ihren Erben jährlich geschuldete Reichung von zwölf Pfund Heller gegen die Übernahme der lebenslänglichen Unterhaltung ihres Sohnes Konrad durch den Orden und die Leistung von jährlich sechs Pfund Heller an sie selbst für ihre Lebenszeit.