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[1] Wimsheim, 1260. August 29.
Band V., Nr. 1604, Seite 364-365
Ritter Konrad von Mönsheim genannt Wendepfaff verkauft seine sämtlichen Güter in Wimsheim und dessen Bann mit Einwilligung des Lehenherrn, des Edlen Otto von Rosswag, an das Kloster Maulbronn und verpflichtet sich für sich und seine Erben, ohne Einwilligung des Klosters keine Güter daselbst mehr erwerben zu wollen.