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[1] Bingen, 1262. Juni 30.
Band VI., Nr. 1666, Seite 69-70
Die Ritter Burkhard und Eberhard sowie Ebo von Rosna, Gebrüder, überlassen gewisse ihnen Namens des nicht lehensfähigen Fischers Burkhard genannt von Hirschbühl von dem Grafen von Sulz und dessen Erben dem Herrn von Eberstein verliehene Wiesen auf Bitten Burkhards an das Kloster Heiligkreuztal.