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[1] Ohne Ortsangabe, 1263. April 1.
Band VI., Nr. 1708, Seite 110-111
Der gräflich oettingische Schenk Rabeno von Ehringen stiftet mit Einwilligung des Grafen Ludwig von Oettingen einen Jahrestag für sich, seine Eltern und Erben im Kloster Auhausen mit Besitz zu Megesheim und überlässt diesem Kloster weiter unter Vorbehalt des lebenslänglichen Nutznießungsrechts einen Hof zu Nordhausen.