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[1] Mainz, 1263. Mai 5.
Band VI., Nr. 1714, Seite 116
Erzbischof Werner von Mainz beauftragt in Anerkennung der von dem Bischof Eberhard von Konstanz bestätigten Schenkung des Neubruchzehntens im Schönbuch durch den Grafen Rudolf von Tübingen an die Kirche in Weil (im Schönbuch) den Propst von Hindebach und den Dekan von Hildrizhausen, diese Kirche in ihrem Rechte zu schützen.