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[1] Mühlheim, 1266. Oktober 8.
Band VI., Nr. 1876, Seite 269-270
Graf Friederich von Zollern übergibt mit Einwilligung seiner drei gleichnamigen Söhne und der Stadt Mühlheim ein von dem Kloster Salem gekauftes Haus mit seiner ganzen Hofstatt zu Mühlheim an das Kloster und befreit diesen Besitz gegen Entrichtung eines jährlichen Zinses von allen Steuern, Abgaben und Diensten.