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[1] Konstanz, 1267. Mai 1.
Band VI., Nr. 1921, Seite 311-313
Bischof Eberhard von Konstanz setzt das Kloster Mariaberg in seinen früheren Zustand wieder ein und überlässt dasselbe der Meisterin Liutgard und ihren Schwestern zu dauerndem Aufenthalt unter der von ihm selbst zu empfangenden Regel des Hl. Augustin.