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[1] Tübingen, 1268. Januar 31.
Band VI., Nr. 1979, Seite 371-372
Graf Rudolf von Tübingen, Sohn des Pfalzgrafen Rudolf, verspricht dem Propst und Kapitel von Sindelfingen wegen der ihnen zugefügten schweren Beschädigungen Güter im Ertrag von 6 Mark – übrigens unter Vorbehalt der Wiedereinlösung im 6. Jahre durch die Zahlung von 60 Mark – zuzuweisen und weitere Entschädigung zu leisten.