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[1] Viterbo, 1268. Mai 3.
Band VI., Nr. 2006, Seite 399-400
Papst Clemens IV. gebietet dem Dekan von Wimpfen, die von dem Kloster Frauenzimmern unrechtmäßiger Weise veräußerten Güter, ohne Rücksicht auf alle deshalb geschlossenen Verträge und selbst päpstliche Bestätigung, an das Kloster zurückzuziehen.