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[1] Ohne Ortsangabe, 1269. April 25.
Band VII., Nr. 2064, Seite 23-26
Die Grafen Gottfried von Löwenstein und Hartmann von Grüningen beurkunden ihre mit Elisabeth, der Witwe des Edlen Berthold von Blankenstein, getroffene Übereinkunft, dass dieselbe über die Hälfte ihres Güterbesitzes, abgesehen von der Vogtei zu Steinheim, frei verfügen dürfe, worauf Elisabeth diese Hälfte dem Kloster Steinheim schenkt.