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[1] Ohne Ortsangabe, 1269. Oktober 18.
Band VII., Nr. 2099, Seite 50-51
Der Speyrer Dompropst Wernher beurkundet, dass Otwin von Bruchsal, Bürger zu Speyer, und seine Hausfrau Werntrud dem Kloster Herrenalb all ihren Besitz in Bruchsal und Heidelberg unter Vorbehalt des lebenslänglichen Nutznießungsrechts und Beifügung einer Reihe von einzelnen Bestimmungen zugewiesen haben.