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[1] Sulz, 1274. März 14.
Band VII., Nr. 2399, Seite 283-284
Graf Hugo von Werdenberg, kraft königlichen Auftrags Vorsitzender des Landgerichts zu Sulz, verkündigt den Spruch, dass Eigenleute ohne Einwilligung ihres Herrn oder Vogts sich zu fremden Diensten nur bis zum Betrag von 5 Schilling verpflichten können.