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[1] Ulm, 1274. April 12.
Band VII., Nr. 2409, Seite 290-291
König Rudolf beurkundet, dass nach den ihm vorgelegten Privilegien die Vogtei über die Güter und Leute des Klosters Weingartendarunter auch solche der Kirche in Bergdem Reich nicht entfremdet werden dürfe, und trifft verschiedene Bestimmungen zum Schutz der klösterlichen Rechte.