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[1] Ulm, 1274. April 12.
Band VII., Nr. 2409, Seite 290-291 König Rudolf beurkundet, dass nach den ihm vorgelegten Privilegien die Vogtei über die Güter und Leute des Klosters Weingarten – darunter auch solche der Kirche in Berg – dem Reich nicht entfremdet werden dürfe, und trifft verschiedene Bestimmungen zum Schutz der klösterlichen Rechte. |