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[1] Dammerkirch, 1016. August 29.
Band I., Nr. 213, Seite 252-253
König Heinrich II. bestätigt die dem Kloster Reichenau von seinen Vorfahren verliehenen Rechte und Freiheiten und dabei namentlich das Recht auf einen Teil der kaiserlichen Einkünfte im Ergau und Apphagau in Schwaben.