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[1] Ravensburg, 1275. Juli 21.
Band VII., Nr. 2520, Seite 381-382
Truchsess Eberhard von Waldburg überträgt für den Fall seines Tods mit Zustimmung aller seiner Erben dem Kloster Weingarten als Ersatz für den durch ihn selbst und seine Helfer zugefügten Schaden Besitzungen in Baienfurt, Kehrenberg und an vier weiteren Orten, und behält sich nur für einen etwaigen Sohn und Erben den Bezug eines bestimmten Vogtrechts aus diesen Gütern vor.