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[1] Rothenburg, 1275. Dezember 29.
Band VII., Nr. 2544, Seite 406-407
König Rudolf nimmt das Kloster Herrenalb, nachdem er die seitherigen Prätendenten zum Verzicht auf das Vogtrecht über dasselbe bewogen hat, in seinen und des Reiches Schutz und erlaubt ihm, sich aus der Familie der Herren von Eberstein einen Schirmherrn zu erwählen.