Trefferliste (1 Datensatz)
[1] Ohne Ortsangabe, 1276. Ohne Tagesangabe.
Band VII., Nr. 2548, Seite 409-410
Die Gräfin Agnes von Eberstein und Zweibrücken verpflichtet sich, den Vertrag zwischen ihrem Vetter Otto und seinen Brüdern von Eberstein einer- und ihren Söhnen Walram und Eberhard andererseits über die Verteilung der Klöster Herrenalb und Frauenalb heilig zu halten, und verzichtet auf alle Rechte an das letztere Kloster, seine Güter und Leute zu Gunsten Ottos und seiner Erben.