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[1] Hagenau, 1276. April 17.
Band VII., Nr. 2576, Seite 429-430
König Rudolf bestätigt der Äbtissin und dem Konvent von Pfullingen die von gewissen Zinsleuten der dortigen Martinskirche, welche dem Reiche kraft Vogtei- oder Eigentumsrechtes zustehen, bereits erworbenen oder noch zu erwerbenden unbeweglichen Güter und erlaubt ihnen, eigene Hirten zu halten.