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[1] Mannheim, 1277. April.
Band VIII., Nr. 2671, Seite 23-24
Graf Dieter von Katzenelnbogen genehmigt jeglichen Erwerb des Klosters Herrenalb von seinem Eigentum in Derdingen, Oberacker und Bruchsal und verzichtet für sich, seine Erben und Nachkommen auf alle Rechte daran.