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[1] Speyer, 1277. Juni 19.
Band VIII., Nr. 2689, Seite 36-37
Bischof Friedrich von Speyer beurkundet, dass Graf Hartmann von Grüningen durch testamentarische Verfügung einen Marienaltar und eine Kaplaneipfründe in der Pfarrkirche zu [Mark-]gröningen gestiftet und dotiert hat, freit diese Stiftung in üblicher Weise und trifft Bestimmungen über das Verhältnis dieses Kaplans zum Leutpriester der Kirche.