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[1] Ohne Ortsangabe, 1289. Januar.
Band IX., Nr. 3812, Seite 250-251
Markgraf Hermann von Baden verpflichtet sich gemäß den durch König Rudolf getroffenen Anordnungen dem Kloster Herrenalb in Ausübung seiner Rechte, die er in einzelnen Punkten noch erweitert, nicht hinderlich zu sein und dasselbe in keiner Weise zu belästigen.