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[1] Ohne Ortsangabe, 1152.
Band II., Nr. 335, Seite 59
Bischof Günther von Speyer verordnet, dass das Kloster Maulbronn aus seinem in den Pfarrzehentbezirk von Schützingen gehörigen Hof Füllmenbach statt des Zehenten alle Schaltjahre eine genannte Geldabgabe zur Entschädigung der Berechtigten entrichten solle.