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[1] Konstanz, 1293. November 15.
Band X., Nr. 4444, Seite 185
Heinrich erwählter und bestätigter Bischof von Konstanz erlaubt dem Kloster Weingarten kirchliche Beerdigung seiner Leute und derjenigen des Ritters Burkhard von Tobel auch zur Zeit eines Interdikts und gewährt ihm weitere Vergünstigungen.