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[1] Ohne Ortsangabe, 1296. März 26.
Band X., Nr. 4823, Seite 467-468
Abt Gottfried und Konvent von Hirsau genehmigen die Übertragung der Weingült von Gültstein, die sie für das Beholzungsrecht im Schönbuch zu entrichten haben, auf Wolfram von Ohmenhausen.