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[1] Speyer, 1163.
Band II., Nr. 379, Seite 140-141
Ulrich, erwählter Bischof von Speyer, genehmigt einen schiedsrichterlichen Spruch über eine von ihm angefochtene, in Büchern und genannten Gütern bestehende Schenkung seines Vorgängers Günther an das Kloster Maulbronn.