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[1] Kestenburg, 1180.
Band II., Nr. 420, Seite 206
Bischof Ulrich von Speyer bestätigt dem Kloster Adelberg den Besitz von Gütern und Rechten seiner Kirche, gegen eine genannte jährliche Abgabe daraus als Zeichen der Anerkennung des bischöflichen Eigentums.